JULIA SCHRAMM M.SC.
Integrative Psychotherapeutin in
Ausbildung unter Supervision
Rahmenbedingungen
auf einen Blick
Zielgruppe
Ich arbeite mit Jugendlichen ab 13 Jahren und Erwachsenen.
Frequenz & Dauer
Üblicherweise findet bei der Einzeltherapie eine Einheit pro Woche statt.
Bei der Paartherapie wird im Abstand von 2 - 4 Wochen eine längere Einheit angesetzt.
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Andere Vereinbarungen sind nach Absprache möglich.
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Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr individuell und von der jeweiligen Ausgangssituation abhängig.
Kosten
Erstgespräch (30 Min.): 50€
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Einzeltherapie (50 Min.): 95€
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Paartherapie (90 Min.): 190€
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Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision ist es derzeit nicht möglich mit der Krankenkasse abzurechnen. Es gibt auch keine Teilrefundierung. Einige private Kranken- bzw. Zusatzversicherungen übernehmen Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrem Versicherungsträger.
Verschwiegenheit
Gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich über alle mir anvertrauten Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anliegen werden streng vertraulich behandelt.
Absageregelung
Falls Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen wird Ihnen die reservierte Zeit wie folgt in Rechnung gestellt:
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Absage < 24h vor dem Termin: 100% des Honorars
Absage 24h – 48h vor dem Termin: 50% des Honorars
Absage > 48h vor dem Termin: kein Ausfallhonorar
Als Richtwert gilt die konkrete Uhrzeit Ihres Termins.
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Verspätetes Erscheinen verkürzt die Therapieeinheit.
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Mit Beginn der therapeutischen Zusammenarbeit gelten diese Rahmenbedingungen als vereinbart.

Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
Informationen für Eltern und Obsorgeberechtigte
Wenn Kinder oder Jugendliche psychische Belastungen erleben, betrifft das meist die ganze Familie. Psychotherapie kann dabei unterstützen, Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen besser zu verstehen und neue Lösungswege zu entwickeln.
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Therapie mit Minderjährigen unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von der Arbeit mit Erwachsenen:
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Zusammenarbeit
Das Erstgespräch findet in der Regel gemeinsam mit den Eltern statt. Auf Wunsch der/des Jugendlichen kann ein Teil des Erstgesprächs auch ohne die Eltern stattfinden. Weitere Gespräche werden flexibel und nach Bedarf vereinbart – abhängig von Alter, Thema und therapeutischem Prozess.
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Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Vertraulichkeit. Inhalte aus den Therapiesitzungen werden grundsätzlich nicht ohne Zustimmung weitergegeben. Ich kann Sie über die allgemeine Entwicklung informieren, wobei die Schweigepflicht gewahrt bleibt. Bei Gefährdung des Kindeswohls gelten die gesetzlichen Schutzpflichten.
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Freiwilligkeit und Motivation
Therapie ist dann am wirksamsten, wenn das Kind oder der/die Jugendliche zumindest teilweise bereit ist, daran teilzunehmen. Zwang oder Druck sind meist wenig hilfreich. Manchmal braucht es Zeit, Vertrauen aufzubauen.
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Rolle der Eltern im Alltag
Veränderungen entstehen nicht nur in der Therapiesitzung, sondern vor allem im Alltag. Eltern können ihr Kind unterstützen, indem sie Verständnis zeigen, Sicherheit vermitteln und neue Sichtweisen oder kleine Veränderungen mittragen.
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Ziele und Dauer der Therapie
Therapieziele werden gemeinsam besprochen und bei Bedarf angepasst. Die Dauer einer Therapie ist individuell und hängt von Thema, Alter und Belastung ab.
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Wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, ist es ausdrücklich erwünscht, diese anzusprechen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Kind, Eltern und Therapeutin bildet die Grundlage für eine hilfreiche therapeutische Begleitung.
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Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie im FAQ-Bereich.